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Mitglied des Verbands Freier Rundfunk Österreich werden?

Credit: Radio B138

Ordentliche Mitglieder des Verbands Freier Rundfunk Österreich können laut unserer Statuten "juristische Personen" werden, "deren wesentlicher Zweck die Veranstaltung eines - hinsichtlich Organisation und Programm - selbstbestimmten und selbstorganisierten, nicht-kommerziellen, terrestrisch verbreiteten Freien Rundfunkprogramms ist". "Juristische Personen, deren wesentlicher Zweck die zeitlich begrenzte Veranstaltung eines – hinsichtlich Organisation und Programm - selbstbestimmten und selbstorganisierten, nicht-kommerziellen Freien Rundfunkprogramms (Eventrundfunk) oder eines solchen Rundfunkprogramms zu Ausbildungszwecken ist, oder die sich, um einen der zuvor genannten Zwecke zu realisieren, derzeit in Gründung befindet" können sich um eine außerordentliche Mitgliedschaft bewerben. 

Wesentlich ist, dass es sich um ein Community Medium handelt, dass prinzipiell jedem Mitglied unserer Gesellschaft die Möglichkeit bietet selbst Rundfunk zu machen. Mehr zu unseren Handlungsprinzipien & -leitlinien erfahren sie in der Charta des Freien Rundfunks Österreichs.

Rundfunkrechtlich betrachtet, sind wir als private Rundfunkveranstalter nach dem KommAustria Gesetz und nach dem AMD-G lizenziert.