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CHARTA DES FREIEN RUNDFUNKS ÖSTERREICHS

Charta dt Charta e Charta tk Charta bks

In der Fassung 2020

Freie Radios und Community TVs sind nicht-kommerzielle Rundfunkveranstalter_innen. Sie sind unabhängige, gemeinnützige und nicht auf Profit ausgerichtete Medienunternehmen, die einen Offenen Zugang der Allgemeinheit zur Medienproduktion sowie deren terrestrischer und digitaler Distribution bereitstellen. Ziel ist es, so eine breitere Beteiligung der Bevölkerung vor allem im Kontext terrestrisch sendender Medien zu ermöglichen und auf diesem Wege einen wesentlichen Beitrag zur Meinungsvielfalt im Rundfunk zu leisten. Als dritter Rundfunksektor erweitern Freie Radios und Community TVs neben öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Rundfunkveranstaltern die Meinungsvielfalt.

  1. Offener Zugang / Public Access

Freie Rundfunkveranstalter_innen geben allen Personen und Gruppen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei sozialekulturelle und ethnische Minderheiten sowie solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen oder rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht selbstbestimmt zu Wort kommen.

  1. Partizipation

Freie Rundfunkveranstalter_innen stellen Trainings-, Produktions- und Verteilungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sie bilden Plattformen lokaler und regionaler Medienproduktion sowie Musik-, Kunst- und Kulturproduktion. Sie sind offen für gesellschaftspolitische Initiativen und für gesellschaftlich oder medial marginalisierte Communities und Perspektiven. Sie laden die Bevölkerung zur aktiven Beteiligung ein, spiegeln die gesellschaftliche, kulturelle und sprachliche Vielfalt ihrer Versorgungsgebiete wider und fördern den Dialog.

  1. Gemeinnützigkeit / Nicht-Kommerzialität / Faire Arbeitsbedingungen

Freie Rundfunkveranstalter_innen stehen nicht im Privateigentum Einzelner, sondern sind gemeinsam von ihren Nutzer_innen getragene gemeinnützige Organisationen. Ihre Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Ihre Programme verfolgen das Prinzip der Werbefreiheit. Zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit bemühen sich die Freien Rundfunkveranstalter_innen um unterschiedliche Einnahmequellen. Die Finanzierung erfolgt zum Beispiel durch öffentliche Förderungen, Mitgliedsbeiträge, Kooperationen, Spenden und Sponsoring. Mit fairer Bezahlung von Mitarbeiter_innen und Honorarkräften fördern sie gute Arbeitsbedingungen.

  1. Transparenz / Organisation

Im Freien Rundfunk sind die Organisation und die Auswahlkriterien für Sendungen transparent und nachprüfbar zu gestalten sowie öffentlich zugänglich zu machen. Ihre Mitarbeiter_innen setzen sich aktiv mit Benachteiligungen auseinander.

  1. Lokalbezug / Regionale Entwicklung 

Freie Rundfunkveranstalter_innen verstehen sich als lokale und regionale Medien, die regionale Entwicklung nachhaltig und positiv auf sozialer, ökologischer und ökonomischer Ebene beeinflussen. Freie Rundfunkveranstalter_innen handeln nach dem Grundsatz ‘Denke global, handle lokal!’, fungieren als Sprachrohr der lokalen Bevölkerung und führen regionale Themen und Produktionen in internationaler Vernetzung und Kooperation fort. Freie Rundfunkveranstalter_innen arbeiten aktiv zusammen, so zum Beispiel durch gemeinsame Mediatheken, Programmaustausch oder die gemeinsame Realisierung von medialen, kulturellen, künstlerischen oder gesellschaftspolitischen Projekten.

  1. Unabhängigkeit / Journalistische Qualität

Freie Rundfunkveranstalter_innen sind in ihren Eigentümer_innenverhältnissen, Organisationsformen, Herausgeber_innenstrukturen und in der Programmgestaltung unabhängig von staatlichen, kommerziellen und religiösen Institutionen und politischen Parteien. Sie fördern eine sorgfältige, unabhängige und unbequeme Berichterstattung und verpflichten sich freiwillig dem Ehrenkodex für die österreichische Presse.

  1. Antidiskriminatorischer & politischer Anspruch

Freie Rundfunkveranstalter_innen fördern eine selbstbestimmte, solidarische und emanzipatorische Gesellschaft. Sie treten für freie Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt, Gleichberechtigung, Menschenwürde und Demokratie ein.  Sie arbeiten aktiv gegen Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, Sexualität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Hautfarbe, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, Sprache oder Alter.  Sie fördern den Gedanken eines starken, einigen und solidarischen Europas und unterstützen die Ziele und Werte der Europäischen Union.