Die Richtlinien des Fonds zur Förderung der digitalen Transformation sind gemäß § 33f Abs 1 KOG jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Zum aktuell von der RTR vorgelegten Entwurf nehmen wir als Interessenvertretung des nichtkommerziellen Rundfunks wie folgt Stellung (PDF im Anschluss):
Zentrales zu Beginn
Wie aus allen bisherigen Stellungnahmen des Verbands zum FFDT hervorgeht, setzen wir uns als Interessenvertretung des nichtkommerziellen und gemeinnützigen Rundfunks immer schon für eine niedrigere Eintrittshürde in den Förderbereich Digitale Transformation ein. Dass im Richtlinienentwurf 2024 nun die von unseren Veranstaltern bereits als hoch eingestufte Mindestprojektsumme von EUR 100.000,-- auf EUR 300.000,- verdreifacht werden soll, hat zu großem Unverständnis und zu großer Sorge unter unseren Mitgliedern geführt.
Die Anhebung der Mindestprojektsumme auf EUR 300.000,-- würde - angesichts von 50% Förderquote bei weitreichenden Kumulierungsbeschränkungen - auf einen Ausschluss nichtkommerzieller Anbieter von der Förderung digitaler Transformation hinauslaufen. Durch die explizite Nennung nichtkommerzieller Rundfunkveranstalter in § 33a Abs 3 Z 6 und 7 KOG bringt der Gesetzgeber die Absicht zum Ausdruck, nichtkommerziellen Veranstalter den Zugang zur Förderung digitaler Transformation zu ermöglichen. Erhöht die RTR nun die Mindestprojektsumme, können gemeinnützige und kleine Medienunternehmen höchstens im großen Verbund beantragen. Das Beantragen eigenständiger Projekte, die einen spezifischen Transformationsbedarf im eigenen Sender adressieren, sind faktisch nicht möglich. Dies gefährdet mittelfristig den in den Erläuterungen erklärten „Zweck der Erhaltung der Vielfalt an Anbietern der Print- und der Rundfunkbranche“.
Seit 2022 konnten nichtkommerzielle Anbieter wichtige Schritte in der digitalen Transformation mit Förderungen aus dem FFDT in der Gesamthöhe von EUR 1.795.068 setzen. Ein Blick auf die Förderentscheidungen der RTR seit 2022 zeigt, dass dieses Ergebnis nur mit der Mindestprojektsumme von EUR 100.000,-- und einer großen Kooperationsbereitschaft erzielt werden konnte. Nachvollziehbar wird dies auch durch einen Blick auf die Umsätze der nichtkommerziellen Rundfunksender (ohne FFDT) von durchschnittlich EUR 450.000,-- im Jahr 2023. Bei einer Anhebung der Mindestantragssumme auf EUR 300.000,-- bei einer 50% Förderquote mit weitreichenden Kumulierungsverboten - wäre der Zugang zur Förderung digitaler Transformation nur extrem eingeschränkt möglich. [Weitere Aspekte unter Punkt 9.1 (2).]
Nach Konsultation mit den Verbandsmitgliedern plädieren wir mit Nachdruck dafür, die Mindestantragssumme jedenfalls bei den bisherigen EUR 100.000,-- zu belassen.
Zum Richtlinienentwurf im Einzelnen
Zu Punkt 6 und 8:
Die Tatsache, dass ein Drittel der Fördermittel als Anreizförderung für den Printsektor dient, bei dem sich die Förderhöhe dann vor allem nach Gesamtauflagen und Gesamtreichweiten bemisst und nicht nach journalistischen Qualitätskriterien, zu denen auch Diversität in Redaktionen gehört, fördert die im europäischen Vergleich bereits besorgniserregend hohe Medienkonzentration in Österreich. Der Anteil für die Anreizförderung sollte daher verringert werden und in die Projektförderung gehen.
Zu Punkt 9.1 (2): „Förderansuchen für Projekte zur digitalen Transformation haben förderbare
Kosten pro Projekt in Höhe von zumindest EUR 300.000,-- aufzuweisen.“
Wie schon eingangs betont, stellt eine Mindestantragssumme von EUR 100.000,-- bereits eine große Antragshürde für kleinere und mittelgroße Medienunternehmen dar. Die Erhöhung, geschweige denn eine Verdreifachung dieser Eintrittsschwelle, erachten wir – gemessen an den Förderzielen und dem Adressatenkreis des FFDT - als sachlich nicht gerechtfertigt und wettbewerbsverzerrend. Bei einer Mindestantragssumme von EUR 300.000 sind für den nichtkommerziellen Rundfunksektor höchstens vereinzelt große „Gemeinschaftsanträge" denkbar. Die dafür erforderliche Verantwortungsübernahme Einzelner, die Entwicklung und das notwendige Kooperationsmanagement sind dabei zusätzliche ressourcenintensive Herausforderungen, die erst einmal gestemmt werden müssen. Die digitale Transformation entlang der Erfordernisse eines einzelnen Rundfunksenders wäre mit einer Erhöhung der Mindestantragssumme selbst bei verhältnismäßig großen Organisationen wie dorf tv, Radiofabrik, FRO praktisch verhindert. Mit der Erhöhung der Mindestantragssumme würden jene Rundfunkveranstalter, die sich durch eine gemeinnützige und partizipative Medienproduktion auszeichnen (§ 29 KOG), von der dringend notwendigen Unterstützung digitaler Transformation ausgeschlossen. Es ist nachvollziehbar, dass die RTR versucht die Anzahl der Anträge auf ein administrierbares und - entlang der Förderziele – sinnvolles Maß zu reduzieren. Ein Beispiel hierfür ist die Einschränkung der möglichen Anträge pro FFDT-Förderbereich und Antragsteller:in. Wir sprechen uns aber entschieden dagegen aus, die Mindestprojektsumme zu erhöhen. Die wichtigen Transformationsschritte, die nichtkommerzielle Anbieter bis dato mit den Förderungen aus dem FFDT setzen konnten, sprechen dafür, den Zugang zu jenen dringend notwendigen Unterstützungen nicht zu erschweren.
Zu Punkt 11 (5):
Neben der Mindestprojektsumme stellt im Bereich Digitale Transformation die Förderquote von höchstens 50% die zweite große Hürde für werbefreie und gemeinnützige Community Sender dar. Eine Anpassung der Förderquoten wie jene für Projekte zum Digital-Journalismus nach Unternehmensgröße (bis zu 70% für kleine Unternehmen, Pkt 11 (6)), würde aus unserer Sicht eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung und Unterstützung nichtkommerzieller Sender bei der Durchführung von gemeinnützigen Digitalisierungsprojekten im Rahmen des FFDT sein.
Wir ersuchen unsere Stellungnahme für die Ausgestaltung der kommenden FFDT-Richtlinie, die schon für die Einreichungen bis 30.6.2024 gelten soll, zu berücksichtigen.