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Anlässlich des 30. Jahrestages des Welttages der Pressefreiheit und des 75. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, die Beauftragte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für Medienfreiheit, die Sonderberichterstatterin der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) für freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen sowie der Sonderberichterstatter der Interamerikanischen Menschenrechtskommission für freie Meinungsäußerung ihre Gemeinsame Erklärung 2023 zu Medienfreiheit und Demokratie veröffentlicht.
Darin wird Medienpluralismus als essentiell für den demokratischen Diskurs anerkannt. Community Medien werden dabei explizit als wichtige Elemente der Medienvielfalt genannt, da sie dafür sorgen, dass die Interessen, Forderungen und Bedürfnisse der gesamten Gesellschaft für die Öffentlichkeit sichtbar und bekannt sind. Solche Medien seien besonders wichtig für diejenigen in der Gesellschaft, die historisch marginalisiert, systematisch benachteiligt oder von der öffentlichen Debatte ausgeschlossen wurden. "Medienpluralismus" wird folglich so definiert, dass eine Vielzahl an Akteur:innen von öffentlichen und privat(kommerziellen) Medien, aber auch Community Medien vorhanden sein muss.
Die Staaten werden zudem aufgefordert, die Arbeit von Minderheiten-, Lokal- und Community Medien, die für die Bedürfnisse der Gemeinschaft relevante Fragen und Themen in der jeweiligen Landessprache aufgreifen, die Öffentlichkeit auf Themen aufmerksam machen, die in den Mainstream-Medien nicht behandelt werden, und lokale Perspektiven zu Mainstream-Themen vermitteln, zu unterstützen und erleichtern.
Die gesamte Gemeinsame Erklärung zu Medienfreiheit und Demokratie finden Sie hier sowie unten als PDF.
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